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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Pumpkin & Peppers 

Gastronomieberatung

 Marketing 

Vorbemerkung:

Sie führen ein Hotel oder ein Catering Unternehmen, einen gastronomischen Betrieb in dem u. a. gastronomische Veranstaltungen stattfinden. Für die Durchführung dieser Veranstaltungen wird auch auf die Hilfe externer Unternehmen zurückgegriffen.

Mit dieser Vereinbarung regeln die Vertragsparteien die Rahmenbedingungen, unter denen Herr Ingo Schmidt mit seiner Agentur Pumpkin & Peppers für  seine Auftraggeber im Rahmen gastronomischer Veranstaltungen  tätig wird.

§ 1

Vertragliche Leistungen

1.  

Das Leistungsangebot von Pumpkin & Peppers ( Ingo Schmidt ) besteht in der Produktion von Speisen zur Durchführung einer gastronomischen Veranstaltung des Auftraggebers. Dieses Aufgabengebiet kann beinhalten: Hotel Eröffnungen, Catering Veranstaltungen, Bankett  Veranstaltungen das a la carte Geschäft. Planung und Erstellung der Veranstaltung, Einkauf, Küchen und Personalplanung.

Küchenchefvertretungen, Krankheitsfälle, Urlaubsvertretungen, Personalmangel etc.

§ 2  

Vertragsschluss:

1.
Sollte der Auftraggeber zur Durchführung einer konkreten Veranstaltung die Beauftragung von Pumpkin & Peppers ( Ingo Schmidt ) zur Durchführung eines Auftrages  erwägen, wird er das jeweilige Volumen eines Auftrags sowie den Zeitpunkt bzw. Zeitraum der geplanten Veranstaltung so mitteilen, dass eine darauf abgestimmte Speisemengenplanung möglich ist. Herr Schmidt ist als selbständiger freier Mitarbeiter an die betrieblichen Arbeitszeiten seitens der Auftraggeber nicht gebunden.

 2.

Pumpkin & Peppers ( Ingo Schmidt ) verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, ob er den Auftrag annimmt oder nicht. Die vertragliche Bindung der Parteien im Einzelfall erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, wobei eine Übermittlung per Telefax oder Email  ausreicht.

 3.

Die vom Auftragnehmer im Einzelfall geschuldete Produktion von Speisen findet ausschließlich in den Betriebsräumen des Auftraggebers statt, der diese Betriebsräume jeweils rechtzeitig zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber stellt weiterhin die notwendigen Rohprodukte und Küchengeräte für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags zur Verfügung.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Durchführung des Auftrags überlassenen Betriebsräume und Küchengeräte des Auftraggebers pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln sowie die zur Produktion von Speisen zur Verfügung gestellten Rohstoffe im größtmöglichen Umfang wirtschaftlich einzusetzen.

4.

Die Parteien werden im Einzelfall einvernehmlich abstimmen, wie viele Arbeitsstunden

( Wochenarbeitstage ) zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. 

§ 3

Vergütung: 

1.

Pumpkin & Peppers ( Ingo Schmidt ) erhält für seine vertraglichen Leistungen für jede angefangene Arbeitsstunde ein vorher schriftlich vereinbartes Honorar zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe. Tagespauschalen sind zu besprechen.

§ 4

Zahlung der Vergütung:

Die Zahlung der Vergütung erfolgt auf das Konto von Pumpkin & Peppers Gastronomieberatung und Marketing.

§ 5

Verpflegung und Unterkunft: 

Reise Kosten werden im Einzelfall geklärt.

Gerne erstelle ich Ihnen für Ihre Bedürfnisse ein Angebot. Fragen Sie einfach an. 

§ 6

 Haftung:

Der Auftragnehmer steht dafür ein das er über eine Betriebshafpflicht Versicherung verfügt. Darüber hinaus haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 

Geheimhaltung:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten geschäftsbezogenen Informationen, alle ihm aufgrund der Durchführung dieses Vertrages bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers sowie alle ihm bekannt werdenden Kundendaten vertraulich zu behandeln und sich zur Geheimhaltung zu verpflichten.

§ 8 

Vertragsdauer:

Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien in Kraft. Sie kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9

Gerichtsstand und Erfüllungsort:

 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien der Ort des Auftrags.

§ 10

Solzialabgaben

Nach §2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI von Sozialversicherungen der Rentenversicherungen befreit.

Auf wunsche sende ich Ihnen das Dokument als PDF datei per Email.

Schlussbestimmungen:

 1.

Dieser Vertrag gibt die vollständige Rahmenvereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis. 

2.

   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

3.

Beide Vertragsparteien erklären, jeweils eine vom Vertragspartner unterschriebene Vertragsausfertigung erhalten zu haben.

Gerichtsstand Solingen 

 Pumpkin & Peppers.

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